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Zahlung, Vertragszinsen, Inkassokosten und Wahl des Gerichtsstands

1. Die Zahlung hat ohne Aussetzung oder Aufrechnung spätestens 30 Tage nach
    Rechnungsdatum durch Überweisung des fälligen Betrages an IBAN NL11 RABO 0332427005 Rabobank ten
    Name der Robara-Industrie in Spijkenisse.

2. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt die Gegenpartei kraft Gesetzes in Verzug, ohne
    dass hierfür eine Inverzugsetzung erforderlich ist. Die andere Partei schuldet dann Zinsen in Höhe von
    2% pro Monat, es sei denn, die andere Partei ist eine Privatperson; in diesem Fall betragen die gesetzlichen Zinsen
    verschuldet. Sobald die andere Partei in Verzug ist, werden alle (zukünftigen)
forderungen von [Ihrem Firmennamen] gegen die Gegenpartei sofort fällig und zahlbar und treten ebenfalls ein
    in Bezug auf diese Ansprüche, Verzug ohne Inverzugsetzung oder sonstige vorherige Ankündigung
    Erklärung im Sinne des Art. 6:80 ff. BW. Robara industries ist in diesem Fall berechtigt,
    Verpflichtungen aus einer mit der anderen Partei geschlossenen Vereinbarung auszusetzen
    bis zur vollständigen Bezahlung aller fälligen Forderungen.

3. Kommt die Gegenpartei mit der (rechtzeitigen) Erfüllung einer (Zahlungs-)Verpflichtung in Verzug, so
    Zuzüglich der Hauptforderung und der Zinsen sind alle Kosten, die bei der Erlangung der Zahlung anfallen, außergerichtlich
    Konto der anderen Partei. Die außergerichtlichen Inkassokosten betragen mindestens 15% der
    der fällige Hauptbetrag mit einem Mindestbetrag von 150,00 € ohne Mehrwertsteuer, es sei denn, die Gegenpartei
    ist eine Privatperson, in diesem Fall werden die Inkassokosten gemäß der Entschädigungsverordnung geschätzt
    für außergerichtliche Inkassokosten.
    

4. Im Falle einer Liquidation, eines Konkurses oder einer (vorläufigen) Zahlungseinstellung der anderen Partei oder
    wenn die Anwendung der Umschuldungsregelung in Bezug auf die andere Partei
    ausgesprochen oder wenn die Pfändung der anderen Partei auferlegt wird, sowie im Fall
    höhere Gewalt, alle Verpflichtungen der anderen Partei aus einer Vereinbarung
    sofort fällig und zahlbar. Robara industries ist dann ermächtigt, alle mit der 
    die von der anderen Vertragspartei geschlossene Vereinbarung auszusetzen oder die Auflösung dieser Vereinbarung vorzunehmen
    Vereinbarung.

5.Das Gericht in Rotterdam ist ausschließlich zuständig für die Beilegung aller Streitigkeiten, die
    zwischen der anderen Partei und Robara-Industrien entstehen. Robara Industries bleibt
    Zuständigkeit für die Anrufung des Rechtsstreits jedoch vor dem zuständigen Gericht des Wohnsitzes von
    die andere Partei.

Wir nutzen die Zahlungsbedingungen der e-Legal Inkassoanwälte e-legal.nl/betalingsvoorwaarden

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